Wohnungssuche, Wohnungsbewerbung gemeinnütziger Wohnbau
Für eine gemeinnützige Wohnung muss ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden, die Gemeinde prüft anschließend den Antrag.
Aufgrund dieser Unterlagen bewertet die Gemeinde ihre aktuelle Wohn- und Lebenssituation. Anhand der landesweit gültigen Vergaberichtlinien werden dann Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die Sie erhalten haben, ermöglicht der Gemeinde eine Dringlichkeitsreihung. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Vergabe von freiwerdenden bzw. neu zu vergebenden, gemeinnützigen Wohnungen durch die Gemeinde.
Voraussetzungen für eine Zuteilung einer gemeinnützigen Wohnung:
- kein Wohnungs- bzw. Hauseigentum (auch im Ausland)
- Haushaltseinkommen (netto/Monat inkl. 13. und 14. Gehalt); die Obergrenze darf nicht überschritten werden (eine Person max. € 2.380,00; zwei Personen max. € 4.200,00; drei und mehr Personen max. € 4.900,00)
- legaler Aufenthalt in Österreich, der Ihnen einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht
- nicht mehr als € 80.000,00 Vermögen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder in der Broschüre „Wohnungsvergaberichtlinie 2021“ der Vorarlberger Landesregierung.