Gebrauchsfähige wiederverwendbare Elektrogeräte (Re-Use)
Der Weg in die Kreislaufwirtschaft: Re-Use!
Immer deutlicher wird die Notwendigkeit, unsere zerstörerische Spirale von immer mehr Wachstum, höherem Ressourcenverbrauch und kürzerer Nutzung einer immer größeren Zahl und Vielfalt von Produkten zu durchbrechen. Die Alternative heißt Kreislaufwirtschaft. Damit ist nicht nur verstärktes Recycling gemeint, sondern vor allem eines: Intelligente, sparsame, möglichst lange, kurzum nachhaltige Nutzung von Produkten und Ressourcen. Eine wichtige Möglichkeit dazu ist „Re-Use“, also die Wiederverwendung alter, aber noch brauchbarer Gegenstände.
Was bedeutet Wiederverwendung?
Wiederverwendung oder „Re-Use“ bedeutet, einen noch brauchbaren Gegenstand, den man selbst nicht mehr haben will, anderen zukommen zu lassen, damit diese ihn wieder nutzen können. Beispiele: Man schenkt seinen gerade erwachsen gewordenen Kindern Hausrat für die erste eigene Wohnung, verkauft Dinge z.B. im Internet oder auf dem Flohmarkt oder spendet sie gemeinnützigen Organisationen.
Wie erfolgt die Sammlung in unserer Gemeinde?
Da die Gemeinde Klösterle am Arlberg über keine ständige Sammelstelle (Altstoffsammelzentrum) verfügt, können solche Geräte ausschließlich im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Problemstoffsammlungen im Frühjahr und Herbst abgegeben werden! Diese Sammlung wird rechtzeitig mittels Postwurfsendung an einen Haushalt und auf unserer Homepage bekanntgegeben.
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Warum engagieren sich die Vorarlberger Gemeinden für Re-Use?
Recycling allein kann die steigenden Abfallmengen nicht einbremsen, wenn gleichzeitig laufend mehr gekauft wird und Produkte immer schneller weggeworfen werden. Im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz wurde daher die Verpflichtung verankert, dass die Wiederverwendung noch vor dem Recycling prioritär gefördert und unterstützt werden muss. Gemeinden sind verpflichtet, mindestens zweimal im Jahr eine Annahme von wiederverwendbaren Elektrogeräten anzubieten. Sie gehen bevorzugt an gemeinnützige Organisationen zur weiteren Verwertung. Wie in anderen Bundesländern wird diese Verpflichtung nun Schritt für Schritt auch von den Vorarlberger Gemeinden umgesetzt. Aus „Ab in den Container“ wird jetzt „Bitte vorsichtig ins Re-Use-Regal“.
Ist Re-Use überhaupt sinnvoll?
Studien belegen, dass Re-Use fünf- bis zehnmal so viele Arbeitsplätze schafft wie das Recycling bei der gleichen Art und Menge an Abfällen. Werden damit wie in Vorarlberg soziale Integrationsbetriebe betraut, ersparen diese ihrer Region deutlich mehr an Kosten für Sozialtransfers, entgangene Steuern, Entsorgungskosten und Armutsprävention, als sie Fördermittel erhalten. Die Region profitiert also mehrfach: mehr Arbeit, mehr lokale Wertschöpfung, weniger Abfälle, weniger Rohstoff-Verbrauch.
Re-Use spart CO2 und Ressourcen
Eine höhere Re-Use-Menge bringt auch klare ökologische Vorteile. Die CO2 -Einsparung ist einer davon und gut quantifizierbar: Die Universität für Bodenkultur in Wien hat anhand ausgewählter typischer Re-Use-Produkte aus Pilotversuchen in Vorarlberg (Holzmöbel, Couch, Waschmaschine, Bücher, Kleidung und Schuhe) je nach Produkt und Nutzung (Art und Dauer) teils sehr hohe CO2-Einsparungsbeiträge ermittelt. Am höchsten sind sie bei Möbeln und Büchern, immerhin noch 15% bei Elektrogeräten, da diese während der verlängerten Nutzung ja weiterhin Strom verbrauchen. Dass Re-Use Ressourcen und graue Energie durch eingesparte Neuprodukte schont, versteht sich von selbst.
Was ist Re-Use-fähig?
Dafür gibt es eine einfache Faustregel: „Re-Use-fähig ist, was Sie Ihren Kindern zumuten würden.“ Re-Use-fähig ist ein Produkt dann, wenn es sauber und einwandfrei ist, Sie es also Ihren Kindern für deren erste eigene Wohnung zumuten oder es guten Gewissens Freunden und Bekannten weitergeben würden. Produkte, die so „abgewirtschaftet“ sind, dass dies nicht vorstellbar ist, gehören nicht zum Re-Use, sondern in die jeweils passende Abfallsammelschiene.
Was ist mit kaputten Geräten?
Eine Reparatur von in Vorarlberger Altstoffsammelzentren gesammelten Geräten ist nur dann sinnvoll, wenn die bezahlte Arbeitszeit für die Reparatur in der Caritas-Werkstatt durch den Verkaufserlös im Carla-Laden samt allen anderen Kosten gedeckt werden kann. Das ist meist nur bei höherpreisigen Gegenständen der Fall, zum Beispiel bei Waschmaschinen und Unterhaltungselektronik, sofern der Fehler bekannt und gut reparabel ist. Andere Geräte, die für das Re-Use abgegeben werden, sollten daher einwandfrei funktionieren und auch äußerlich sauber und in gutem Zustand sein. Eine Sicherheits- und Funktionsprüfung erfolgt in jedem Fall. Es werden nur durch Fachleute geprüfte Geräte für den Verkauf freigegeben – und das mit der gesetzlichen Gewährleistung.