Reisedokumente

Reisepass

Seit 30. März 2009 werden in Österreich bei der Ausstellung eines Reisepasses auch die Fingerabdrücke des Antragstellers mit einem speziellen Scanner erfasst. Die Fingerabdrücke werden für Antragsteller ab dem 12. Lebensjahr direkt bei der Antragstellung im Gemeindeamt digital erfasst und auf dem integrierten Mikrochip im Reisepass gespeichert. Dadurch soll eine noch höhere Fälschungssicherheit gewährleistet werden.

Erwachsene:

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen wir:

  • ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate, mit entsprechendem Pickerl vom Fotografen auf der Rückseite gekennzeichnet)
  • alter Pass (max. 5 Jahre abgelaufen) und Geburtsurkunde zwecks Namensüberprüfung, ansonsten bitte unbedingt: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde
Gebühren:
 Normaler Reisepass:  € 75,90
 Expresspass (3 Tage):  € 100,00
 Ein-Tages-Expresspass:  € 220,00


Bei Verlust des Reisepasses sind ebenfalls die u.a. Dokumente erforderlich.

Kinder:

Jedes Kind braucht für Reisen außerhalb von Österreich ab 15. Juni 2012 einen eigenen gültigen Reisepass!

Alter Gültigkeit Fingerprint Gebühr
0 - 2 Jahre 2 Jahre nein frei
2 - 12 Jahre 5 Jahre nein € 30,00
ab 12 Jahre 10 Jahre ja € 75,90


  • Bei der Beantragung bzw. Ausstellung von Reisedokumenten (Reisepass oder Personalausweis) für Kinder bis zwei Jahre besteht wie o.a. eine Gebührenbefreiung bei einer Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum.
  • Eine Besonderheit ist dann gegeben, wenn der Erstantrag am 2. Geburtstag des Kindes bei der Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) eingereicht wird bzw. eingelangt ist. In diesem Fall werden auch keine Gebühren fällig, aber die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre.
  • Eine Gebührenbefreiung gilt nur einmal für jedes Dokument (RP und PA).

Für die Beantragung eines neuen Kinderpasses werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate, mit entsprechendem Pickerl vom Fotografen auf der Rückseite gekennzeichnet)
  • alter Pass (max. 5 Jahre abgelaufen) und Geburtsurkunde zwecks Namensüberprüfung, ansonsten bitte unbedingt: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Obsorgebescheid (wenn vorhanden)

Bis zur Volljährigkeit muss der Passantrag zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir die selben Unterlagen wie bei einem Passantrag. Ab 01.08.2021 ist auch beim PA ab dem 12. Lebensjahr ein Fingerprint erforderlich!

Gebühren:
 Erwachsene:  € 61,50
 Kinder bis 16 Jahre  € 26,30